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Versicherungslexikon

Versicherungsvertrag

Leistungsversprechen für ein genau definiertes Ereignis ("Versicherungsfall") nach Vertragsabschluss. Vertragspartner sind die Versicherungsgesellschaft und der Versicherungsnehmer. Die Gesellschaft verpflichtet sich, gegen eine vom Versicherungsnehmer gezahlte Geldsumme ("Prämie") im Versicherungsfall eine i. d. R. finanzielle Entschädigung zu leisten. Als ein privatrechtlicher gegenseitiger Vertrag kann der Versicherungsvertrag mit einem Garantievertrag oder einer Ausfallbürgschaft verglichen werden, unterliegt aber gewissen Sonderbestimmungen.

Der Abschluss eines Versicherungsvertrags ist an keine besondere Form gebunden. Der Vertrag kann durch einen Versicherungsvertreter, durch einen Versicherungsmakler oder auch direkt beim Versicherungsunternehmen, ohne einen dazwischen geschalteten Vertreter, abgeschlossen werden (Direktversicherung).

Ein Versicherungsvertrag endet i. d. R. mit dem vereinbarten Ablaufdatum. Daneben gibt es mehrere Möglichkeiten einer vorzeitigen Vertragsbeendigung, wie z. B. die Kündigung oder der Rücktritt vom Vertrag.

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