Versicherungslexikon
Erstbeitrag
Bei Versicherungsbeginn ist der erste Beitrag (Erstprämie) innerhalb von 14 Tagen fällig, nachdem dem Versicherungsnehmer der Versicherungsschein übersandt wurde.Wenn die Prämie zuletzt vom Versicherer eingezogen wurde, muss er gemäß § 33 VVG den Versicherungsnehmer erst schriftlich zur Zahlung auffordern.