Christian Wimmer Assekuranz-Makler

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Versicherungslexikon

Abweichungen vom Antrag

Weichen Angaben im Versicherungsantrag von Angaben im Versicherungsschein - wie z. B. Angaben über die Versicherungsprämie oder die Versicherungsdauer - ab, kommt der Versicherungsvertrag nicht zustande.

In diesem Fall ist der Versicherungsschein mit seinen deutlich markierten Abweichungen grundsätzlich ein Angebot. Erst wenn der Antragsteller nicht innerhalb eines Monats schriftlich widerspricht, wird die im Versicherungsschein gemachte Vertragsänderung rechtskräftig. Wurde dagegen auf die Änderungen nicht deutlich hingewiesen, ist die im Versicherungsschein gemachte Abweichung unverbindlich und der Inhalt des Versicherungsantrages erlangt Rechtsgültigkeit.

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