Versicherungslexikon
Doppelversicherung
Wird eine Sache gegen die gleiche Gefahr bei mehreren Versicherern versichert und übersteigen die Versicherungssummen den tatsächlichen Versicherungswert, liegt eine sogenannte Doppelversicherung vor. Im Versicherungsfall haften die beteiligten Gesellschaften gesamtschuldnerisch, doch darf die Entschädigungssumme die tatsächliche Schadenssumme nicht übersteigen.
Bei unbeabsichtigter Doppelversicherung wie z. B. zwei bestehenden Haftpflicht- und Hausratversicherungen der Partner nach einer Heirat, kann der Versicherungsvertrag mit der kürzeren Vertragslaufzeit problemlos gekündigt werden.
Eine Doppelversicherung, die in betrügerischer Absicht abgeschlossen wurde, begründet die Leistungsfreiheit der Versicherungsgesellschaften.