Christian Wimmer Assekuranz-Makler

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Versicherungslexikon

Bezugsberechtigter

Person, die als Empfänger der Versicherungsleistung vom Versicherungsnehmer im Versicherungsantrag ausdrücklich genannt wurde. Dies kann entweder durch eine namentliche Nennung der bezugsberechtigten Person geschehen (z. B. "meine Ehefrau Anna Müller, geb. Meier") oder mit dem im Antragsformular vorgedruckten Muster wie "...an den dann mit der versicherten Person in gültiger Ehe lebenden Ehegatten."

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