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Versicherungslexikon

Beendigung des Versicherungsvertrages

Um einen Versicherungsvertrag vorzeitig zu beendigen, gibt es mehrere Möglichkeiten, wie

  • die Anfechtung des Vertrages wegen Irrtum, Drohung oder arglistiger Täuschung;

  • die außerordentliche oder ordentliche Kündigung;

  • die Aufhebung eines "schwebend unwirksamen Vertrages";

  • der Rücktritt der Versicherungsgesellschaft vom Vertrag;

  • der Ablauf der Versicherungsdauer.

Die jeweiligen Voraussetzungen sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt.

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