Versicherungslexikon
Beendigung des Versicherungsvertrages
Um einen Versicherungsvertrag vorzeitig zu beendigen, gibt es mehrere Möglichkeiten, wie
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die Anfechtung des Vertrages wegen Irrtum, Drohung oder arglistiger Täuschung;
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die außerordentliche oder ordentliche Kündigung;
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die Aufhebung eines "schwebend unwirksamen Vertrages";
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der Rücktritt der Versicherungsgesellschaft vom Vertrag;
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der Ablauf der Versicherungsdauer.
Die jeweiligen Voraussetzungen sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt.