Christian Wimmer Assekuranz-Makler

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Versicherungslexikon

Versicherungsort

Der im Versicherungsvertrag vereinbarte räumliche Geltungsbereich der Versicherung. Versicherungsort kann ein genau bezeichnetes Grundstück wie in der Wohngebäudeversicherung oder die gesamt Welt wie in der Haftpflichtversicherung sein.

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