Versicherungslexikon
Versicherungsnehmer
Person, die den Versicherungsvertrag beantragt hat. Der Versicherungsnehmer ist der Vertragspartner der Versicherungsgesellschaft und hat das alleinige Recht der Vertragsgestaltung gegenüber der Gesellschaft wie z. B. Beitragsfreistellung, Bezugsrechtänderung oder Kündigung.
Versicherungsnehmer kann eine natürliche Person (z. B. Franz Meier) oder eine juristische Person (z. B. Carsharing GmbH) sein. Außerdem müssen Versicherungsnehmer und Beitragszahler oder die versicherte Person nicht identisch sein ("Fremdversicherung").