Christian Wimmer Assekuranz-Makler

Gewerbepark 21
85250 Altomünster

Telefon: 08254/2546
Telefax: 08254/2514
info (AT) ac-ag [PUNKT] de

Versicherungslexikon

Versicherungsgesellschaft

Unternehmen in Gesellschaftsform, das die Absicherung von bestimmten Gefahren innerhalb eines Kollektivs gegen Zahlung von Beiträgen der Kollektivmitglieder betreibt ("Risikoausgleich"). Versicherungsunternehmen können für alle Versicherungsarten und -zweige betrieben werden. Für private Versicherungsgesellschaften sind lediglich die Rechtsformen einer Aktiengesellschaft (AG) oder eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit (VVaG) möglich.

Alle im Inland tätigen Versicherungsunternehmen unterliegen der staatlichen Versicherungsaufsicht nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Um ein Versicherungsunternehmen zu betreiben, bedarf es der Genehmigung durch die Versicherungsaufsichtsbehörde und damit verbunden des Geschäftsplanes. Ist dieser nicht plausibel, wird die Erlaubnis zur Gründung verweigert.

Zurück

Lexikon-Suche

Rückruf-Anfrage

Ich habe eine Frage an Sie. Rufen Sie mich bitte unter folgender Nummer zurück: