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Versicherungslexikon

Versicherungsaufsichtsgesetz

Gesetz, das die staatliche Beaufsichtigung von Versicherungsunternehmen regelt. Es wurde zuletzt 2007 novelliert. Dabei wurden unter anderem die europäische Aktiengesellschaft als zulässige Rechtsform, die zusätzliche Beaufsichtigung über Rückversicherer und das Prinzip der Sitzlandaufsicht eingeführt.

Für den Versicherungsnehmer ist das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) deshalb so wichtig, weil es einer Insolvenz der Versicherungsgesellschaft und damit fehlendem Versicherungsschutz vorbeugt.

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