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Versicherungslexikon

Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr

Kombination aus einer Kapitallebensversicherung und einer privaten Unfallversicherung. Dabei erhält die versicherte Person (bei deren Tod der Begünstigte) die eingezahlten kapitalbildenden Beiträge zu einem vereinbarten Termin verzinst zurück. Diese Rückzahlung erfolgt unabhängig davon, ob während der Vertragslaufzeit eine Versicherungsleistung der Gesellschaft erfolgte.

Der im Beitrag enthaltene Sparanteil wird durch die Versicherungsgesellschaft mit der Absicht angelegt, Überschüsse zu erzielen. Gelingt dies, erhält der Versicherungsnehmer eine Überschussbeteiligung analog zur Kapitallebensversicherung.

Stirbt die versicherte Person durch einen Unfall während der Vertragslaufzeit, wird zusätzlich zu den verzinsten Sparbeiträgen die vereinbarte Todesfallsumme ausgezahlt.

Die Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr garantiert folglich

  • einen Unfallversicherungsschutz;

  • die Rückgewähr der eingezahlten Beiträge;

  • eine Überschussbeteiligung.

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