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Versicherungslexikon

Hausratversicherung

Eine Hausratversicherung gleicht Vermögensverluste privater Haushalte aufgrund Beschädigung, Entwendung oder Zerstörung von Vermögenswerten aus. Da hier mehrere Teilversicherungen zusammengefasst werden, spricht man auch von einer "verbundenen Hausratversicherung". Rechtsgrundlage sind die Allgemeinen Hausratbedingungen (AHB).

Bei einem Wohnungswechsel besteht Versicherungsschutz für einen bestimmten Zeitraum für die alte und neue Wohnung. Dies gilt allerdings nicht, wenn der Versicherungsnehmer ins Ausland zieht. Zweitwohnungen sind dagegen nicht mitversichert; für diese ist ein gesonderter Vertrag notwendig.

Der Geltungsbereich der Hausratversicherung erstreckt sich auf die Bundesrepublik Deutschland. Als Außenversicherung ist der Geltungsbereich auf Europa im geografischen Sinn begrenzt. So befinden sich z. B. die zu Spanien gehörenden Kanarischen Inseln außerhalb des Geltungsbereiches der Hausratversicherung, da sie geografisch gesehen zu Afrika gehören.

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