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Versicherungslexikon

Haftpflichtversicherung - Allgemeines

Haftungsansprüche Dritter aufgrund eines vom Versicherungsnehmer schuldhaft zugefügten Personen-, Sach- oder Vermögenschäden sichert die Haftpflichtversicherung ab. Ihr liegen die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB 94) zugrunde, doch sind abweichende Vereinbarungen möglich.

Da das Gesetz dem Schädiger eine unbegrenzte Pflicht zum Schadenersatz auferlegt (§ 823 BGB), gilt die Haftpflichtversicherung als wichtigste Versicherungsart überhaupt. Wohl bei keiner anderen Versicherungsart ist der gebotene Versicherungsschutz so umfassend. Darüber hinaus ist sie auch die komplizierteste Versicherungsart, die in mehreren Leistungsformen abgeschlossen werden kann. Bekannte Beispiele sind:

  • die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung;

  • die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung;

  • die Jagdhaftpflichtversicherung;

  • die Privathaftpflichtversicherung;

  • die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.

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