Versicherungslexikon
Fahrzeugversicherung - Ausschlüsse
Die Fahrzeugversicherung bietet keinen Versicherungsschutz bei
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reinen Brems-, Bruch- und Betriebsschäden;
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Teilnahme an Veranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt ("Wettrennen");
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vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Schäden.
Ferner besteht kein Versicherungsschutz bei Schäden durch Erdbeben, innere Unruhen, Kernenergie, Krieg und Verfügungen von hoher Hand.