Versicherungslexikon
Fahrzeugversicherung - Allgemeines
Schäden am eigenen Kfz aufgrund dessen Haltung sichert die Fahrzeugversicherung ab. Besser bekannt ist sie unter der Bezeichnung Kaskoversicherung. Rechtsgrundlage sind die Allgemeinen Kraftfahrzeugbedingungen (AKB).
Die Fahrzeugversicherung deckt das Interesse des Versicherungsnehmers am Werterhalt seines versicherten Kfz und kennt mit der Teilkasko- und Vollkaskoversicherung zwei Formen. Im Ausland sind weitere Formen bekannt (Additivsystem), die über den Wettbewerb allmählich Eingang in den deutschen Markt finden.