Versicherungslexikon
Eintrittsalter
Alter, in dem der Versicherungsnehmer den Versicherungsvertrag begründet ("in den Vertrag eintritt"). Das Eintrittsalter spielt in der Lebensversicherung eine sehr wichtige Rolle, da von diesem die Sterbewahrscheinlichkeit gemäß der Sterbetafel und damit auch der versicherungsmathematisch ermittelte Beitrag ("Prämie") abhängen.
Es gibt verschiedene Methoden für die Ermittlung des Eintrittsalters. Die gängigste Berechnungsart verwendet das Alter, das an dem Geburtstag erreicht ist oder wird, der dem Beginn der Versicherung am nächsten liegt. Nach dieser Methode erhöht sich das Eintrittsalter sechs Monate nach einem Geburtstag um ein rechnerisches Jahr.
Beispiel:
Geburtsdatum 24.07.1977
| Beginn 01.08.2010 | = Eintrittsalter 33 |
| Beginn 01.02.2011 | = Eintrittsalter 34 |
| Beginn 01.08.2011 | = Eintrittsalter 35 |
Bei einer anderen Berechnungsmethode wird vom Jahr des Beginns der Versicherung das Geburtsjahr des Versicherten abgezogen.
Beispiel:
| Beginn | 01.08.2011 | 2011 |
| Geburtsdatum | 24.07.1977 | - 1977 |
| ____________________________ | ___________________________ | |
| Eintrittsalter | = 34 |
Diese Methode wird vor allem bei Gruppenverträgen verwendet. Daneben gibt es auch Anbieter, die das tatsächliche Lebensalter verwenden.