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Versicherungslexikon

Ausbildungs- und Aussteuerversicherung

Besondere Form der Kapitallebensversicherung zur Sicherung eines Startkapitals der (volljährigen) Kinder ins Berufs- oder Eheleben.

Ausbildungs- und Aussteuerversicherungen laufen zu einem vereinbarten Zeitpunkt aus, der in der Praxis oftmals einen Ausbildungsbeginn oder Bildungsabschluss des Kindes bezeichnet. Beitragszahler ist die versicherte Person, i. d. R. ein Elternteil. Beim Tod der versicherten Person während der Vertragslaufzeit wird der Vertrag beitragsfrei bis zum vereinbarten Ablaufdatum weitergeführt.

Bei der Aussteuerversicherung kommt als Besonderheit hinzu, dass die Heirat des Kindes einen zusätzlichen Leistungsfall darstellt. Bei vorzeitigem Versterben des Kindes werden die bis dahin gezahlten Beiträge zurückgezahlt oder die Versicherung in eine einfache Lebensversicherung umgewandelt.

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