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Versicherungslexikon

Aufklärungspflicht bei Zahnersatz

Pflicht des Zahnarztes, den Patienten bei der Versorgung mit aufwändigem Zahnersatz über die normale Versorgung hinaus im Einzelnen aufzuklären. Ferner muss der Zahnarzt darauf hinweisen, dass diese höheren Kosten von der Versicherungsgesellschaft ggf. nicht übernommen werden.

Kommt der Zahnarzt dieser Aufklärungspflicht nicht nach, begrenzt sich sein Anspruch auf die Höchstpreise des Bundesleistungsverzeichnisses für zahntechnische Leistungen.

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