Christian Wimmer Assekuranz-Makler

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Versicherungslexikon

Anzeigepflichtiger Zeitpunkt

Um den Versicherungsanspruch zu erhalten, ist eine der wichtigsten Pflichten des Versicherungsnehmers (Obliegenheit) die unverzügliche Anzeige des Versicherungsfalles. Die Fristen sind je nach Versicherungsart und deren Versicherungsbedingungen sehr kurz und liegen für Lebensversicherungen i. d. R. bei drei Tagen.

Eine Überschreitung der Anzeigefrist begründet die Leistungsfreiheit der Versicherungsgesellschaft und kann sogar zur Vertragskündigung führen. Deshalb sollte die Benachrichtigung am besten per Einschreiben mit Rückschein erfolgen.

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