Christian Wimmer Assekuranz-Makler

Gewerbepark 21
85250 Altomünster

Telefon: 08254/2546
Telefax: 08254/2514
info (AT) ac-ag [PUNKT] de

Versicherungslexikon

Antragszurückstellung

Vorläufige Nichtzeichnung einer angetragenen Gefahr durch die Versicherungsgesellschaft. Eine Antragszurückstellung erfolgt, wenn die Gesellschaft zum Zeitpunkt der Antragstellung die zu versichernde Gefahr nicht einschätzen kann, eine Änderung der Situation aber wahrscheinlich ist. Das ist z. B. der Fall, wenn nach einem Unfall Unklarheiten über bleibende Schäden bestehen, die Situation nach einer bestimmten Zeit aber besser eingeschätzt werden kann.

Zurück

Lexikon-Suche

Rückruf-Anfrage

Ich habe eine Frage an Sie. Rufen Sie mich bitte unter folgender Nummer zurück: