Christian Wimmer Assekuranz-Makler

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Versicherungslexikon

Antragsteller

Antragsteller ist diejenige Person, die einen Antrag auf Abschluss eines Versicherungsvertrages stellt. Antragsteller kann jede natürliche und jede juristische Person - wie z. B. eine Firma oder ein Verein - sein. Der Antragsteller wird als Versicherungsnehmer Vertragspartner der Versicherungsgesellschaft. Alle Rechte und Pflichten als Versicherungsnehmer stehen ihm zu.

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