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Private Krankenvollversicherung

Allgemeines

Die private Krankenversicherung (PKV) erstattet die Kosten, die bei der Heilbehandlung der versicherten Person (i.d.R. zugleich der Versicherungsnehmer) aufgrund von Krankheiten und Unfällen entstehen. Als Versicherungsfall gelten auch

  • Untersuchungen und medizinisch notwendige Heilbehandlungen wegen Schwangerschaft sowie die Entbindung;

  • ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen);

  • Tod der versicherten Person, soweit hierfür Leistungen vereinbart sind.

Privat krankenversichert sind vor allem Personen, für die keine Versicherungspflicht im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) besteht - wie z. B. Arbeitnehmer mit einem Verdienst über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (für 2010: monatlich 4.162,50 EUR im gesamten Bundesgebiet) oder Selbstständige. Rechtsgrundlage sind die Allgemeinen Krankenversicherungsbedingungen (AKB).

Leistungen

Bei der Privaten Krankenversicherung (PKV) gibt es drei typische Leistungsarten. So gehören zur ambulanten Heilbehandlung (niedergelassene Praxis) z. B.

  • ärztliche Beratungen, Untersuchungen, Besuche, ambulante Operationen, Röntgendiagnostik und Strahlentherapie;

  • Arznei- und Verbandmittel, die ärztlich verordnet wurden;

  • Heilmittel wie z. B. Heilbäder, Inhalationen, Massagen, Wärme- und Lichtbehandlungen, die ärztlich verordnet wurden;

  • Hilfsmittel wie Brillen, Hör- und Sprechgeräte, Gehhilfen usw.;

  • Vorsorgeuntersuchungen;

  • Psychotherapeutische Behandlungen.

Zur stationären Heilbehandlung (Krankenhaus) gehören unter anderem

  • Regelleistungen wie Unterbringung im Mehrbettzimmer, ärztliche Behandlung, Operationen und Nebenkosten, Sachkosten für Strahlentherapie, Herz-Lungen-Maschine, Herzschrittmacher, künstliche Niere, Arzneien, Verbandmaterial und Transporte;

  • Wahlleistungen wie Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer sowie eine Chefarztbehandlung.

Zur zahnärztlichen Heilbehandlung gehören z. B.

  • zahnärztliche Behandlungen;

  • Zahnersatz;

  • kieferorthopädische Behandlungen.

Sind alle drei Leistungsarten versichert, liegt eine sog. "Vollversicherung" vor. Weitere wahlweise Leistungsarten sind das

  • Krankenhaustagegeld;

  • Krankentagegeld;

  • Sterbegeld.

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