Christian Wimmer Assekuranz-Makler

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Krankenversicherung

Allgemeines

Die private Krankenversicherung (PKV) erstattet die Kosten, die bei der Heilbehandlung der versicherten Person (i.d.R. zugleich der Versicherungsnehmer) aufgrund von Krankheiten und Unfällen entstehen. Als Versicherungsfall gelten auch

  • Untersuchungen und medizinisch notwendige Heilbehandlungen wegen Schwangerschaft sowie die Entbindung;

  • ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen);

  • Tod der versicherten Person, soweit hierfür Leistungen vereinbart sind.

Privat krankenversichert sind vor allem Personen, für die keine Versicherungspflicht im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) besteht - wie z. B. Arbeitnehmer mit einem Verdienst über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (für 2010: monatlich 4.162,50 EUR im gesamten Bundesgebiet) oder Selbstständige. Rechtsgrundlage sind die Allgemeinen Krankenversicherungsbedingungen (AKB).

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