Krankenversicherung
Allgemeines
Die private Krankenversicherung (PKV) erstattet die Kosten, die bei der Heilbehandlung der versicherten Person (i.d.R. zugleich der Versicherungsnehmer) aufgrund von Krankheiten und Unfällen entstehen. Als Versicherungsfall gelten auch
Untersuchungen und medizinisch notwendige Heilbehandlungen wegen Schwangerschaft sowie die Entbindung;
ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen);
Tod der versicherten Person, soweit hierfür Leistungen vereinbart sind.
Privat krankenversichert sind vor allem Personen, für die keine Versicherungspflicht im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) besteht - wie z. B. Arbeitnehmer mit einem Verdienst über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (für 2010: monatlich 4.162,50 EUR im gesamten Bundesgebiet) oder Selbstständige. Rechtsgrundlage sind die Allgemeinen Krankenversicherungsbedingungen (AKB).
- Private Krankenvollversicherung
- Private Krankenzusatzversicherung
- Pflegeversicherung
- Auslandsreise-Krankenversicherung
Versicherungen