Christian Wimmer Assekuranz-Makler

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Direktversicherung

Der Begriff der Direktversicherung bezieht sich auf zwei verschiedene Sachverhalte.

Erstens bezeichnet Direktversicherung den Abschluss eines Versicherungsvertrages "direkt" beim Versicherungsunternehmen. Versicherungsmakler oder -vertreter werden also nicht zwischengeschaltet.

Zweitens bezeichnet Direktversicherung eine Lebensversicherung, die auf das Leben des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber "direkt" bei der Versicherungsgesellschaft abgeschlossen wird. Direktversicherungen sind die verbreitetste Form der betrieblichen Altersversorgung (BAV). Dabei fungiert der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer und Beitragszahler, der Arbeitnehmer als versicherte Person und Bezugsberechtigter, wobei das Bezugsrecht widerruflich oder unwiderruflich sein kann. Im Versicherungsfall zahlt das Versicherungsunternehmen die Leistung direkt an den Arbeitnehmer oder die Hinterbliebenen aus.

Die Direktversicherung kann voll arbeitgeberfinanziert ("echte Direktversicherung"), voll arbeitnehmerfinanziert durch Einbehaltung von Gehalt ("Gehaltsumwandlung") oder eine Mischform sein.

Eine Direktversicherung ist zwar nicht an eine Mindestlaufzeit gebunden, sollte aber bei Verträgen in Form einer Kapitallebens- oder Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht aus steuerlichen Gründen eine Mindestlaufzeit von zwölf Jahren nicht unterschreiten. Als Direktversicherungen sind folgende Versicherungsformen möglich:

Scheidet der Arbeitnehmer kurze Zeit nach Vertragsabschluss aus dem Unternehmen aus, kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer den Anspruch auf die betriebliche Altersversorgung durch Änderung des Bezugsrechtes entziehen. Mit dem Widerruf des Bezugsrechtes verliert der Arbeitnehmer alle Ansprüche. Allerdings gibt es Regelungen zur Unverfallbarkeit einer Direktversicherung. So besteht z. B. im Fall der Gehaltsumwandlung eine sofortige Unverfallbarkeit, wobei sich die Ansprüche des Arbeitnehmers auf die tatsächlich erworbenen Anwartschaften beschränken.

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