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Geschlossene Fonds: Verweis auf Zweitmarkt steigert Haftungsgefahr
In vielen Beratungsgesprächen wird auch seitens des Interessenten/Zeichners das Thema Zweitmarkt angesprochen. Für den Vertrieb stellt sich nun die schwere Frage, wie gehe ich damit um? Wer sich von Haftung für diesen Aspekt freikaufen will, der sollte unbedingt in die Offensive gehen, das Thema unverblümt ansprechen und es in das Beratungsprotokoll aufnehmen. Das ist zwar bitter, weil es so manchen Umsatz verhindern dürfte. Andererseits sind die Haftungsfolgen meist gravierender für den Vertrieb, weil sie häufig das berufliche Aus für den jeweiligen Vermittler/Berater bedeuten.
Wenn der Initiator Druckstücke liefert, die auf den Zweitmarkt in allgemeiner Form hinweisen, ohne detailliert die Möglichkeiten und Konditionen einer Veräußerung auf dem Zweitmarkt zu erläutern, dann ist dem Vermittler/Berater dringend zu raten, diese Schriftstücke nicht zu verwenden. In diesem Fall ist ihm darüber hinaus, im eigenen Interesse, zu raten, den Vertrieb der entsprechenden Beteiligungen zu unterlassen, auch weil solches Verhalten des Initiators von geringer Sensibilität für die Haftungsgefahren des Vermittlers zeugt.
Quelle: VersicherungsPraxis24
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