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Arbeitgeberrisiken bei der Entgeltumwandlung minimieren

Die Direktversicherung durch Entgeltumwandlung gilt im Markt als einer der risikoärmsten und einfachsten Durchführungswege. Sie eignet sich sowohl für Kleinstbetriebe als auch für Großunternehmen und wird meist in Verbindung mit einem Arbeitgeberzuschuss angeboten, um die Abschlussbereitschaft der Mitarbeiter zu fördern.

"Während der Abschluss von Einzelverträgen durchaus mit den Standardformularen des Versicherers erfolgen kann, sollte im Rahmen von Kollektivverträgen auf jeden Fall eine ergänzende Versorgungsordnung erstellt werden" rät Andreas Buttler, Gesellschafter-Geschäftsführer des bAV-Beratungshauses febs Consulting GmbH. Dabei sollte u.a. auf Folgendes geachtet werden:

Grundsätzlich ist der Arbeitnehmer nicht Vertragspartner des Versicherers. Deshalb können ihm im Kollektivvertrag auch keine Pflichten wirksam auferlegt werden. Es sei denn, in der Versorgungsordnung wird explizit auf den Kollektivvertrag Bezug genommen.

Der Arbeitgeber sollte sich ausdrücklich zukünftige Gestaltungsrechte vorbehalten, z.B. die Ablösung der Versorgung durch eine nachfolgende Betriebsvereinbarung. Das gilt selbst dann, wenn es derzeit noch keinen Betriebsrat gibt. Auch einen Wechsel des Durchführungsweges sollte sich der Arbeitgeber offenhalten, um z.B. auf zukünftige gesetzliche Änderungen oder bei Verkauf des Unternehmens angemessen reagieren zu können.

Besonders wichtig sind detaillierte Regelungen zur Gewährung des Zuschusses: Wer erhält einen Zuschuss unter welchen Voraussetzungen? Welche Unverfallbarkeit soll für den Zuschuss gelten? Werden auch für bereits bestehende Verträge Zuschüsse gewährt und wie werden diese praktisch umgesetzt? Außerdem sollte sich der Arbeitgeber vorbehalten, den Zuschuss auf zukünftige tarifvertraglich oder gesetzlich geregelte Arbeitgeberbeiträge zur bAV anzurechnen.

Bei der Erstellung einer, auf den Kollektivvertrag abgestimmten, Versorgungsordnung sind in jedem Einzelfall die individuellen Verhältnisse des jeweiligen Arbeitgebers sorgfältig zu berücksichtigen. Um dies mit vertretbarem Aufwand zu ermöglichen, hat febs Consulting GmbH ausführliche Erhebungsbögen für die verschiedenen Durchführungswege und Finanzierungsformen entwickelt. Diese Erhebungsbögen dienen dem Berater als Leitfaden, damit keine wichtige Regelung vergessen wird und den febs-Experten als Vorlage für die anschließende Erstellung einer individuellen Versorgungsordnung. Interessierte finden ein Muster eines solchen Erhebungsbogens unter http://www.febs-consulting.de/vertriebe. Worauf bei der Gestaltung von Versorgungsordnungen für Direktversicherungen durch Entgeltumwandlung und für rückgedeckte Unterstützungskassen zu achten ist, wird außerdem im jährlichen update-Seminar "Aktuelle bAV-Herausforderungen 2012 für Produktanbieter und Berater" besprochen.

Quelle: VersicherungsPraxis24

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