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Beteiligungen: Rendite gibt's erst nachher!

Seit Beteiligungsanlagen nicht mehr mit Steuervorteilen werben können, steht für die Anleger der Renditegedanken im Vordergrund. Das Problem dabei: Die Rendite einer Beteiligung steht erst dann fest, wenn sie wieder verkauft ist. Dennoch werben viele Anbieter bereits bei der Emission mit "Rendite". Ist das eigentlich in Ordnung?

Dicke Renditen

"Top-Rendite bis zu 12 % p.a. und mehr" verspricht der Anbieter einer Beteiligung an einer Teakholz-Plantage in Form eines Geschlossenen Fonds. Mit einer "Eigenkapitalrendite von 8 - 14 % p.a. nach Steuern" wirbt eine "Bank in Gründung" für die Zeichnung von Aktien. Das sind keine Einzelfälle, sondern eher die Normalität bei der Anpreisung von Beteiligungsangeboten. Auch wenn die Werbesprüche der Anbieter nicht immer so unmissverständlich formuliert sind wie in diesen Beispielsfällen, sind Missverständnisse vorprogrammiert. Unerfahrene Anleger, die unter der aktuellen Tiefzinsphase leiden und deshalb entsprechend hohe "Zinsen" wittern, werden von solchen Werbeaussagen angezogen.

Anbieter in Problemen

Verständlich ist die aggressive Werbung der Anbieter allerdings schon, denn momentan ist es nicht einfach, Geschlossene Fonds zu platzieren. Wurde vor wenigen Jahren noch die Platzierungsdauer auch bei weniger aussichtsreichen Angeboten in Wochen gemessen, werden aktuell auch bei Fondsprojekten mit vergleichsweise hoher Qualität auch schon mal ein bis zwei Jahre benötigt, um eine größere Emission zu platzieren. Entsprechend hoch ist derzeit das vom Anleger zu tragende sogenannte Platzierungsrisiko, also das Risiko, dass es nicht zur Vollplatzierung kommt. Nicht immer oder eher selten ist gewährleistet, dass in diesem Falle diejenigen, die bereits gezeichnet haben, schadlos gestellt werden.

Andererseits: Ein großer Teil der Probleme der Beteiligungsbranche ist hausgemacht, denn die Gründe warum so viele Fonds notleidend geworden sind oder sogar Totalverluste erlitten haben, sind nicht immer der Finanz- bzw. der Verschuldungskrise anzulasten, sondern häufig einer viel zu riskanten oder allzu sehr mit Kosten belasteten Anlagepolitik geschuldet oder sind einfach auf eine dilettantische und manchmal auch betrügerische Vorgehensweise der Initiatoren zurückzuführen.

Vertrauen zurückgewinnen

Deshalb wäre es an der Zeit, dass sich die Branche im eigenen Interesse bemüht, verlorengegangenes Vertrauen wieder zurückzugewinnen und dazu gehört, dass der Renditebegriff nicht missverständlich genutzt wird. Bei einer Beteiligung ist die Höhe der Rendite vor deren Ablauf oder Verkauf nicht zu bestimmen. Ausschüttung ist keine Rendite, sondern häufig eine Kapitalrückzahlung, weil das Fondsobjekt noch keinen Ertrag erwirtschaftet hat. Hinzu kommt, das bei nicht börsennotierten Beteiligungen der Wert der Beteiligung nicht vor deren Ablauf oder Veräußerung sicher ermittelt werden dann. Den Begriff Rendite im Zeichnungsstadium einer Beteiligung ohne verständliche Relativierung (z.B. "Prognoserendite" oder "Planrendite") zu verwenden kann also nur darauf zurückzuführen sein, dass unerfahrene Anleger getäuscht werden sollen.

Achtung Beraterhaftung

Dem Vertrieb ist bei solchen Angeboten dringend Zurückhaltung zu empfehlen, zeigt sich doch in diesen Fällen eine bedenkliche Vorgehensweise des Initiators ohne Rücksicht auf die Interessen des Vertriebs und der Anleger. Vermittler und Berater müssten, wenn sie zu einem solchen Angebot raten, im Beratungsprotokoll den Renditebegriff aus dem Prospekt relativieren, um nicht in die Beraterhaftung zu gelangen. Bei klarer Protokollierung dürfte es dann schwierig sein, überhaupt zu einem Abschluss zu kommen.

Quelle: VersicherungsPraxis24

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