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Provisionsdeckelung in der PKV ab 1. April 2012
Private Krankenversicherer können künftig für Neukunden neun Monatsbeiträge an Vermittler zahlen. Bisher werden in der Branche für Neuabschlüsse in der Krankheitskosten-Vollversicherung bis zu 18 Monatsbeiträge gezahlt, im Durchschnitt gem. BaFin-Statistik ist die Abschlussprovision im Zeitraum 1999 bis 2009 von 7,5 auf 8,9 Monatsbeiträge gestiegen.
Mit dem Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts hat die Bundesregierung auf vereinzelte Provisionsexzesse reagiert. Die Änderung tritt im April 2012 in Kraft.
Umdeckungsanreize sollen durch eine fünfjährige Stornohaftung vermindert werden. Fünf Jahre nach Abschluss muss der Vermittler einen Teil der Provision zurückzahlen, wenn der Kunde kündigt. Der Vermittler muss aber nicht haften, wenn der Kunde wegen eines gesunkenen Einkommens in der gesetzlichen Krankenkasse versicherungspflichtig wird und deshalb kündigt.
Quelle: VersicherungsPraxis24
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