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Aktuelles

VUV - Empfehlungen an die Mitglieder

Der Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e. V. gibt im Rahmen eines Rundbriefs sinnvolle und wichtige Empfehlungen, wie Vermögensverwalter und Vermittler mit eventuellen Schadenersatzfällen, bzw. Kundenanfragen dazu, umgehen sollten. Der Verband ist schon aufgrund seiner langjährigen Erfahrungen mit dem sog. Phoenix - Fall, bekannt für sachkundige Hinweise in Schadenfällen.

Der derzeit in Abwicklung befindliche Offene Immobilienfonds von Morgan Stanley hat in den Depots der Anleger schon bisher erheblichen Schaden angerichtet. Auf den wegen der vorhergehenden Schließung und nun stattfindenden Liquidation allenfalls noch statistisch interessanten Rücknahmepreis betrug der Wertverlust in den letzten 3 Jahren rund 46 % (Quelle www.maxblue.de per 12.12.2011). Mit niedrigen Umsätzen werden die Anteile an verschiedenen Börsen aktuell mit Abschlägen auf diesen Rücknahmepreis von bis zu rund 50 % gehandelt. Wie die Liquidation ausgehen mag, ist derzeit nicht absehbar.

Der VUV- Verbandsjustitiar und Verbandsgeschäftsführer Dr. Nero Knapp weist auf folgende Punkte hin:

Rechtsberatung: Der Vermittler oder Vermögensverwalter hat keine Verpflichtung zur Rechtsberatung. Im Gegenteil - Knapp rät zu Zurückhaltung und vor allem dazu, keine Hoffnungen auf Erstattungen zu wecken.

Rechtsfragen: Nach Knapps Einschätzung ist eine Reihe von schwierigen Rechtsfragen zu klären, wie zum Beispiel, ob es Prospektfehler gab, ob der Immobilienfonds fehlerhaft verwaltet wurde und ob nur unzureichend über Vertriebsprovisionen informiert wurde.

Verjährung: Als besonders wichtig erscheint das Thema Verjährung. Knapp hält es durchaus für möglich, dass die Verjährung im Einzelfall oder generell auch schon per 31.12.2011 eintreten könnte und rät eine Erklärung der Gesellschaft einzuholen, wonach auf die Einrede der Verjährung verzichtet wird. Der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Felix Fehrenbach aus Waldshut-Tiengen bestätigt diese Meinung und rät dringend zur Kontaktaufnahme mit einem sachkundigen Anwalt auch um sich bei dieser Gelegenheit zum weiteren Vorgehen im jeweiligen individuellen Fall rechtlich beraten zu lassen.

Kundenorientierte Berater und Vermittler sollten sich zwar mit Rechtsrat zurückhalten, aber auf den möglichen Verjährungstermin unbedingt hinweisen.

Quelle: VersicherungsPraxis24

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