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Aktuelles

Europäischer Versicherungsverband (CEA) veröffentlicht Studie zu den Auswirkungen von Unisex-Tarifen

Der Europäische Gerichtshof hat am 01.03.2011 entschieden, dass die Rechtsgrundlage, nach der Versicherer bislang in Europa nach Geschlecht differenzierte Tarife anbieten durften (Art. 5 Abs.2 der Gender-Richtlinie 2004/113 EG), ab 21.01.2012 unwirksam ist. Bis zu diesem Urteil durften die Mitgliedsstaaten der EUH nach Geschlecht differenzierte Versicherungsangebote dann zulassen, wenn das Geschlecht nachweislich ein bestimmender Risikofaktor ist und dies durch relevante und genaue versicherungsmathematische und statistische Daten untermauert werden kann.

Das Beratungsunternehmen Oxera hat nun im Auftrag des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) die wirtschaftlichen Auswirkungen von obligatorischen Unisex-Tarifen auf die Versicherungskunden untersucht ("The impact of a ban on the use of gender in insurance"). Die wichtigsten Ergebnisse der Studie sind:

  • Es kommt zu Umverteilungseffekten: Denn statt unterschiedlichen Prämien für Männer und Frauen muss nun eine einheitliche Prämie gefunden werden.

  • Es sind Sicherheitszuschläge anzusetzen: Denn die Versicherer wissen nicht, welchen Anteil die Geschlechter in ihrem Neugeschäft haben werden ("gender mix risk premium"). Damit die Verpflichtungen gegenüber den Kunden erfüllt werden können, muss mit einem Sicherheitszuschlag kalkuliert werden.

Oxera prognostiziert nach Auswertung von Daten aus verschiedenen europäischen Ländern folgende Auswirkungen allein aufgrund des Umverteilungseffektes:

  • in der Rentenversicherung für 65jährige Männer eine im Schnitt 5 % niedrigere Leistung

  • in der Risikolebensversicherung für 40jährige Frauen Prämienerhöhungen um 30 % oder mehr

  • in der Kfz-Versicherung für 20jährige Frauen Prämienerhöhungen um 11 % oder mehr.

Erfahrungen aus anderen Ländern (Niederlande, Belgien) zeigen zudem, dass Unisex-Tarife zu einem höheren durchschnittlichen Prämienniveau für beide Geschlechter führen. Grund hierfür sind im Wesentlichen erforderliche Sicherheitszuschläge.

Diese Veränderungen der Prämien könnte zu unerwünschten sozialpolitischen Effekten führen. Unisex könnte ein "Dis-incentive" für die Altersvorsorge werden.

Eine weitere Studie der CEA soll nun untersuchen, wie eine mögliche Gleichbehandlung in Blick auf "Alter" und "Behinderung" für die auch das Diskriminierungsverbot gilt, den Versicherungsschutz beeinflussen wird. Denn ein Verbot der Kalkulation bzw. des Angebots nach Alter und Behinderung könnte das Geschäftsmodell der Versicherer, insbesondere im Vorsorgebereich, vollständig zu Fall bringen und die private Vorsorge unmöglich machen.

Quelle: VersicherungsPraxis24

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