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Pkw-Schaden - Umfang der Nutzungsausfallentschädigung
Das OLG Karlsruhe hat mit einem Urteil (OLG Karlsruhe, 08.08.2011 - 1 U 54/11) entschieden, dass sich der Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung grundsätzlich auf die für die Reparatur oder Ersatzbeschaffung notwendige Zeit beschränkt.
Allerdings kann sich die zeitliche Dauer des entschädigungspflichtigen Nutzungsausfalls dann verlängern, wenn dem Geschädigten die Gebrauchsvorteile durch ein schuldhaftes Verhalten des Schädigers (Verzug oder zögerliches Regulierungsverhalten des Versicherers) für eine längere Zeit entgehen.
Das gilt aber wiederum nicht uneingeschränkt. Vielmehr ist der Geschädigte im Rahmen seiner Schadenminderungspflicht nach Auffassung des OLG gehalten, den Schädiger auf die Gefahr eines drohenden höheren Schadens hinzuweisen.
Quelle: VersicherungsPraxis24
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