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Die Fahrerschutz-Versicherung - nicht neu, aber recht unbekannt
Kommt bei Kfz-Unfällen eine Haftung Dritter nicht oder nur begrenzt zum Tragen, erhalten Fahrzeugführer keinen Ausgleich für die vermögensrechtlichen Folgen von Personenschäden, die sie bei dem Unfall erleiden. Das gilt vor allem für Verdienstausfall, Hinterbliebenvorsorge und Schmerzensgeld. Insbesondere haben Fahrer anders als Mitfahrer keinen Anspruch auf Entschädigung im Rahmen der Kfz-Haftpflichtversicherung des gelenkten Fahrzeugs.
Diese Lücke kann durch eine mit der eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung kombinierten Fahrerschutz-Versicherung geschlossen werden. Hierzu existieren keine vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) entwickelten Musterbedingungen. Vielmehr haben einige Versicherer hier eigenständige Bedingungen erarbeitet.
Obwohl es diese Zusatzdeckung bereits seit mehreren Jahren gibt, ist sie landläufig immer noch wenig bekannt.
Quelle: VersicherungsPraxis24
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