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Finanzverwaltung flankiert weiter den Versorgungsausgleich bei Unterstützungskassen

Es zeigt sich - wieder einmal - welche komplexen Nebenwirkungen, aber auch Risiken der Paradigmenwechsel durch das Versorgungsausgleichsgesetz mit sich bringt. Es ist zu begrüßen, dass die Finanzverwaltung mögliche Normenkollisionen zwischen Versorgungsausgleichsrecht und Körperschaftssteuerrecht pragmatisch begleitet. Für die Praxis ist diese Regelung von hoher Bedeutung. Denn bei einer internen Teilung fallen, insbes. bei rückdeckten Unterstützungskassen im Todesfall auch immer wieder Hinterbliebenenleistungen an. Hier war in der Praxis offen, ob die Unterstützungskasse körperschaftssteuerpflichtig wird.

Quelle: VersicherungsPraxis24

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