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Asbestbelastung einer Mietwohnung - Anspruch auf Schmerzensgeld?

Ein Mieter, musste angesichts einer über viele Jahre währenden Schadstoffexposition in seinem Wohnungs- und Arbeitsumfeld (hier: Asbestbelastung der Sanierungsdringlichkeitsstufe I) mit der Gewissheit leben, dass bei ihm ein deutlich erhöhtes Risiko bestand, an Lungenkrebs oder anderen Krankheiten der Lunge verfrüht zu versterben.

Deshalb verlangte der Mieter von seinem Vermieter u.a. Zahlung eines Schmerzensgeldes wegen einer Gesundheitsschädigung in der Gestalt psychischer Beeinträchtigung. Das Landgericht Dresden (LG Dresden, 25.02.2011 - 4 S 73/10) gab dem Anspruch in Höhe von 20.000 EUR statt.

Zur Begründung führte das Gericht an, dass dem Vermieter aufgrund eines früheren Verdachtshinweises seitens des Mieters bzw. infolge der besonderen Asbestproblematik in den Neuen Bundesländern "vor der Wende" das Erkrankungsrisiko bekannt gewesen sein musste. Damals seien schwach gebundene Asbestprodukte flächendeckend verwendet worden.

Quelle: VersicherungsPraxis24

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