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Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung fordert Dialog pro Betriebsrente
Der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (AbA), Heribert Karch, rief zu einem "Dialog pro Betriebsrente" auf.
"Der aktuelle Rentendialog sollte genutzt werden um eine Neujustierung der Altersversorgung in Deutschland in die Wege zu leiten." Dabei muss nach Auffassung der AbA der betrieblichen Altersversorgung ein besonderer Stellenwert zukommen. "Aufgrund ihrer kollektiven Struktur bietet sie erhebliche Effizienz- und Kostenvorteile, die jeder anderen Form kapitalgedeckter Altersvorsorge überlegen ist und deshalb noch stärker genutzt werden muss," forderte Karch.
Anlässlich der Vorstellung des aktuellen Memorandums der AbA "Dialog pro Betriebsrente - Für eine Neujustierung der Altersversorgung in Deutschland" präsentierte die AbA Vorschläge um Betriebsrenten mehr noch als in der Vergangenheit breit, einfach und nachhaltig gestalten zu können:
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Die AbA schlägt vor, einen regelmäßigen "Gesprächskreis bAV" zu etablieren, in dem neben den zuständigen Ministerien (BMAS, BMF, BMJ) Sozialpartner und Betriebsrentenexperten gemeinsam nach Wegen des Ausbaus der bAV suchen und so den Gesetzgeber in dieser wichtigen Frage beraten können.
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Die Handhabung der Betriebsrentensysteme muss auf der Finanzierungsseite einfacher werden. Man brauche höhere und flexiblere steuerliche Zuwendungsrahmen bei den mittelbaren Durchführungswegen des § 3 Nr. 63 EStG, Damit eine arbeitgeberfinanzierte bAV nicht die Entgeltumwandlung beschneide. Nicht ausgeschöpfte Vorsorgemöglichkeiten in der Vergangenheit müssen in der Zukunft nachholbar sein.
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Die bAV kann aus Sicht der AbA einen erheblichen Beitrag zur Absicherung des Invaliditätsrisikos leisten. Allerdings müsse dafür ein Sonderdotierungsrahmen geschaffen werden.
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Mehr Breitenwirkung könne durch die weitere Verbreitung von Opting-Out-Modellen, bei denen vom Arbeitgeber automatisch ein Teil des Entgelts zur Finanzierung der bAV einbehalten wird und der Arbeitnehmer eine Widerspruchsoption hat, erreicht werden. Das könne ein Wachstumsmotor für die bAV in kleineren Unternehmen werden.
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Nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses oder im Rahmen der Riesterförderung entrichtete Beiträge einer betrieblichen Altersversorgung dürfen nicht zu einer zweifachen Verbeitragung bei Kranken- und Pflegeversicherung führen.
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Weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer dürfen durch Fehlanreize demotiviert werden. Betriebsrenten müssen im Zusammenhang mit der Grundsicherung Schonvermögen sein, im Rahmen der Zuschussrente braucht man angemessene Betriebsrenten-Freibeträge. Die Einführung der Zuschussrente ist so zu gestalten, dass die Handhabung der Versorgungswerke nicht erschwert wird.
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Betriebsrentensysteme müssen leichter administrierbar werden. Hürden für die Einführung einer stärker automatischen Einbeziehung der Arbeitnehmer in die bAV müssen beseitigt werden. Die Auslagerung von Versorgungsverpflichtungen von Direktzusagen und Unterstützungskassen auf Pensionsfonds sollte erleichtert werden, insbes. sollte der Future Service auf einen Pensionsfonds ausgelagert werden können. Die Ausweitung der 1%-Anpassungsdynamik für laufende Betriebsrenten auch auf sog. Altfälle ist ein weiterer Wunsch der AbA.
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Unnötige und schädliche europarechtliche Regelungen wie die Eigenkapitalanforderungen von Solvency II müssen ebenso verhindert werden wie die Einführung kontraproduktiver europäischer Mindeststandards im Bereich der bAV. Das kann u.a. durch eine Maßschneiderung des Aufsichtsrechts für Einrichtungen der bAV erreicht werden.
Auf der Herbsttagung der AbA am 28./29.10.2011 gab es aus der Politik von Dr. Annette Niederfranke, Staatssekretärin beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales, allerdings auch gleich den ersten Dämpfer. Angesichts leerer Kassen ist für eine Ausweitung des Dotierungsrahmens der bAV kein Geld da.
Quelle: VersicherungsPraxis24
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