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Novelle der Gebührenordnung für Zahnärzte sorgt für Kritik
Am vergangenen Wochenende stimmte das Bundeskabinett der Novelle der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zu. Doch zahlreiche Fachvertreter titulieren diese als "Minimalreform" und weisen auf diverse Kritikpunkte hin. So können u.a. die Kosten für Patienten um bis zu 20 % steigen.
Seit mehr als zwei Jahrzehnten ist die Gebührenordnung für Zahnärzte nicht aktualisiert worden und hinkt sowohl den wissenschaftlichen Entwicklungen als auch den zahnmedizinischen Leistungen hinterher. Insgesamt regelt diese Verordnung die Behandlung und Abrechnung von Privatpatienten sowie den Anteil an Behandlungen, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden. Die deutsche Zahnärzteschaft fordert daher seit Jahren, die GOZ den heutigen Standards anzupassen.
Volker Leienbach, Direktor des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV), kritisiert an der Novelle, dass die Gelegenheit, eine moderne Gebührenordnung auf Grundlage einer betriebswirtschaftlichen Kalkulation zu erstellen, verpasst wurde. Daher sieht er hierhin auch keine Vorentscheidung für die bereits angekündigte neue Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), da hier grundlegende Strukturänderungen bevorstehen. Auch Dr. Peter Engel, Präsident der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) weist darauf hin, dass mit dieser Novellierung die Chance vertan wurde, die Gebührenordnung entsprechend dem derzeitigen wissenschaftlichen Stand der Zahnheilkunde anzupassen. Denn obwohl die Kosten enorm gestiegen sind, wurde der Punktwert seit 1988 nicht angehoben.
Stattdessen, so Leienbach weiter, werden auf alle Patienten deutlich höhere Kosten zukommen; Steigerungen von 14 bis 20 % sind hier möglich. Lediglich in Bezug auf das Honorarvolumen der Zahnärzte sieht die PKV keine Mängel, schließlich ist dieses in den vergangenen Jahren bereits überdurchschnittlich gestiegen. Insgesamt stiegen die Ausgaben der PKV für den Bereich Zahnmedizin in den vergangenen 10 Jahren um 36 % und somit um mehr als das Doppelte der allgemeinen Preissteigerung.
Zudem bemängelt der PKV-Verband eine fehlende "Öffnungsklausel" für Vertragsverhandlungen zwischen der PKV und den Zahnärzten. Notwendig wäre diese Klausel, um partnerschaftliche Regelungen bezüglich der Qualitätsstandards sowie der Mengen und Preise in der Behandlung der Patienten zu vereinbaren. So findet nach 23 Jahren des Stillstandes nach Ansicht vieler Fachvertreter lediglich eine Minimalreform statt, in der zentrale Punkte unberücksichtigt bleiben.
Dieser Beitrag wurde erstellt von Ilka Menebröcker.
Quelle: VersicherungsPraxis24
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