Christian Wimmer Assekuranz-Makler

Gewerbepark 21
85250 Altomünster

Telefon: 08254/2546
Telefax: 08254/2514
info (AT) ac-ag [PUNKT] de

Aktuelles

Bundesregierung will PKV den Rücken stärken

Die Bundesregierung plant noch in diesem Jahr ein Gesetz, welches die privaten Krankenversicherer (PKV) im Wettbewerb deutlich stärken dürfte. So sollen die Möglichkeiten der gesetzlichen Krankenkassen (GKV), Wahl- und Zusatztarife anzubieten, deutlich eingeschränkt und die Wartezeit für einen Wechsel von der GKV in die PKV wieder auf ein Jahr verkürzt werden.

Langsam aber sicher kommt Bewegung in die bereits nach der Bundestagswahl im September 2009 von den Koalitionspartnern CDU/CSU und FDP geplante Gesundheitsreform. Nach der Sommerpause soll sie nun endlich angegangen werden. Und so wie es aussieht, macht die Bundesregierung mit ihren im Koalitionsvertrag vereinbarten Vorhaben ernst. Ende vergangenen Jahres hatte man sich darauf verständigt, die Grenze zwischen PKV und GKV wieder deutlicher zu ziehen. Insbesondere durch die Gesundheitsreform 2007 ist diese sehr verwaschen worden. Denn damals wurde den Krankenkassen u.a. die Möglichkeit zur Einführung sogenannter Wahltarife und Zusatzleistungen ermöglicht - bis dahin eine klassische Domäne der PKV. So können Krankenkassen seit dem 1. April 2007 etwa Selbstbehalttarife, Tarife für die Nichtinanspruchnahme von Leistungen, variable Kostenerstattungstarife und Tarife, die die Übernahme der Kosten für von der Regelversorgung ausgeschlossene Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen beinhalten, anbieten. Auch das Angebot von Zusatztarifen - wie z.B. Chefarzt-Behandlung, Einbett- oder Zweibettzimmer bei stationären Krankenhausaufenthalten, zusätzliche Absicherung von Zahnbehandlungen sowie Auslandskrankenversicherungen - ist den gesetzlichen Krankenkassen seit April 2007 bedingt möglich.

Nach Informationen aus dem federführenden Bundesgesundheitsministerium plant die Bundesregierung hier nun eine Korrektur: So sollen einzelne GKV-Wahltarife wieder abgeschafft und das Angebot von Zusatztarifen wieder überwiegend in die Hände der PKV gelegt werden. Die privaten Krankenversicherer, die eine Umsetzung der Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag bereits mehrfach angemahnt hatten, freut diese Entwicklung. Dr. Volker Leienbach, Direktor des Verbandes der privaten Krankenversicherung e.V. (PKV-Verband) bezeichnete die Möglichkeit der GKV, Wahl- und Zusatztarife anzubieten, unlängst zum wiederholten Male als Wettbewerbsverzerrung, da die Krankenkassen sozialrechtlich gegenüber den privaten Krankenversicherern aufgrund staatlicher Subventionierung privilegiert seien. Außerdem wies er darauf hin, dass die PKV nach den Regeln des Versicherungsrechts eine lebenslange Gültigkeit der vertraglich vereinbarten Leistungen garantiere, während die Wahltarife der gesetzlichen Krankenkassen bei Unterkalkulation jederzeit geschlossen werden könnten. So sei es durchaus möglich, dass Versicherte in einem GKV-Wahltarif jahrelang in einen solchen Tarif einzahlen, ohne je von dessen Leistungen profitieren zu können, weil er vor ihrer Erkrankung geschlossen wird. Dies gebe es bei der PKV nicht.

Auch die bereits im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und FDP vereinbarte Verkürzung der Wartefrist bei einem Wechsel von der GKV in die PKV soll nun endgültig und voraussichtlich mit Wirkung zum 1. Januar 2011 umgesetzt werden. Im Zuge der Gesundheitsreform 2007 war geregelt worden, dass ein solcher Wechsel nur dann möglich ist, wenn das regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt des Versicherten die Versicherungspflichtgrenze (auch Jahresarbeitsentgeltgrenze genannt) in drei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren überstiegen hat und diese auch weiterhin übersteigt. Diese Wartefrist soll nun wieder auf ein Jahr verkürzt werden. Das würde den Wechsel von der GKV in die PKV deutlich vereinfachen und den PKV-Versicherern wieder eine stärkeren Zuwachs bescheren. Denn die lange Wartefrist von drei Jahren hat dazu geführt, dass die Zahl der Nettoneuverträge in der PKV in den letzten Jahren von 116.100 im Jahr 2006 - also vor dem Inkrafttreten der Gesundheitsreform - über 59.990 in 2007 auf 48.900 Neuabschlüsse in 2008 deutlich zurückgegangen ist.

Nun bleibt abzuwarten, wann die Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf in das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren einbringen wird und welche Abweichungen von den geplanten Änderungen sich im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens noch ergeben werden.

Zurück