Aktuelles
Die neue Versicherung- und Feuerschutzsteuer
Seit 1. Juli 2010 liegt die Verwaltungskompetenz für die Versicherung- und Feuerschutzsteuer beim Bundeszentralamt für Steuern. Hintergrund für den Zuständigkeitswechsel war das Anliegen, den Verwaltungsaufwand zu minimieren und eine bessere Abgrenzbarkeit der Versicherung- und Feuerschutzsteuer zu erreichen.
Grundlage für die neu geregelte Versicherung- und Feuerschutzsteuer war der Vorschlag der Föderalismuskommission im Jahr 2009, die bisher bei den örtlichen Finanzämtern der Länder liegende Verwaltungskompetenz - gem. Art. 108 Abs. 4 GG - auf den Bund zu übertragen. Diese Zentralisierung soll den erheblichen Verwaltungsaufwand für die eher geringe Anzahl von Steuerfällen (Versicherungsteuer 2.000 Steuerfälle; Feuerschutzsteuer 1.200 Steuerfälle) für die Länder entfallen lassen.
Für die Versicherungsteuer bot sich die Übertragung der Verwaltungskompetenz auch deshalb an, weil der Bund bereits die Ertragskompetenz für die Versicherungsteuer hat. Da die Feuerschutzsteuer eng mit der Versicherungsteuer verflechtet ist, musste diese folglich mit übertragen werden.
Neben dem Zuständigkeitswechsel sind auch materiell-rechtliche Änderungen vorgenommen worden. Für die Feuerschutzsteuer ist eine Steuervereinfachung dadurch erreicht worden, dass nunmehr die gleichen Steuersätze wie bei der Versicherungsteuer gelten. Die bisher einheitlich als Bemessungsgrundlage für beide Steuerarten dienende Prämie ist quotal aufgeteilt und mit ihrer jeweiligen Quote der einzelnen Steuerart als Bemessungsgrundlage zugeordnet worden. Folgendes Beispiel soll die Aufteilung veranschaulichen:
Bei Wohngebäudeversicherungen, bei denen die Versicherung teilweise auf Gefahren entfällt, die Gegenstand einer Feuerversicherung sein können, beträgt die Bemessungsgrundlage für die Versicherungsteuer 86 % (§ 5 Abs. 1 Nr. 3b VersStG) des Versicherungsentgelts und die Bemessungsgrundlage für die Feuerschutzscheuer 14 % (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 FeuerschStG) des Versicherungsentgelts. Für beide Steuerarten beträgt der Steuersatz 19 % der Bemessungsgrundlage.
Für Versicherer bedeuten die genannten Änderungen, dass die Steueranmeldungen ab der Anmeldung für Juni 2010 beim Bundeszentralamt für Steuern einzureichen sind. Die hierfür erforderlichen neuen Anmeldevordrucke können auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern heruntergeladen werden. Zudem werden neue Steuernummern vergeben und eine neue Ermächtigung zum Lastschrifteneinzug verschickt.
Aktuelles